Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Zahnregulierung nur noch ab einem gewissen Schweregrad der Zahnfehlstellung.
Im Rahmen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurde 2002 zu diesem Zweck ein genau definiertes Abstufungssystem entwickelt, das Die Zahn- und Kieferfehlstellungen nach einem Stufenplan klassifiziert. Je höher die Stufe, desto gravierender die Fehlstellung. Dieses System wird KIG – System (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen) genannt.

Bei den KIG Stufen 2 & 3 werden die Behandlungskosten nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen.
In den KIG – Stufen 3 – 5 erstattet die Krankenkasse eine wirtschaftlich angemessene Behandlung.

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe der Erstattung vom abgeschlossenen Vertrag ab.
Bei Kindern wird die Behandlung in der Regel übernommen.
Im Bereich der Erwachsenenkieferorthopädie wird oft die medizinische Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahmen eingehender überprüft.

Sollten Sie die gewünschten kieferorthopädischen Maßnahmen von keinem Dienstleister erstattet bekommen, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.
Wir bieten dazu auf Wunsch eine flexible Ratenzahlung an.

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